Praxisgebühr und Zuzahlung
Die Praxisgebühr fällt beim Zahnarzt nur dann an, wenn auch tatsächlich eine Behandlung durchgeführt wird. Die reine Vorsorgeuntersuchung ist kostenlos und zwar zweimal im Jahr.
Wenn Sie regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung gehen, erhöhen sich auch die Festzuschüsse der Krankenkasse. Bei 5 Stempeln in Folge bekommen Sie 20% und bei 10 Stempeln in Folge 30%, zum Betrag des Festzuschusses dazubezahlt. Die Summe der Zuzahlungen, die Versicherte pro Jahr leisten müssen, darf zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken liegt diese Grenze bei einem Prozent des Bruttoeinkommens.
Überschreiten Ihre Zuzahlungen diesen Betrag, können Sie sich davon befreien lassen.
Generell ist aber zu beachten: Die Härtefallregelung bei Zahnersatz ist getrennt von der Zuzahlungsbefreiung zu betrachten. Eigenanteile beim Zahnersatz können bei der Zuzahlungsbefreiung nicht angerechnet werden.
mw